Kostenübernahme

Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte

Vor einer Psychotherapie wird in Vorgesprächen (Sprechstunden, Probatorik) überprüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, bei der eine Verhaltenstherapie indiziert ist. Sollte das der Fall sein, kann eine Psychotherapie beantragt werden, deren Kosten in der Regel von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden.

Sprechstunde und Probatorik sind nicht antrags- und genehmigungspflichtig. Die Kosten hierfür werden in der Regel von den gesetzlichen Kassen übernommen.


Privat Versicherte/Beihilfe

Die Erstattung der Behandlungskosten hängt von Ihrer Versicherung ab. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Tarife klären Sie bitte vorab mit Ihrem Versicherer, ob und wie viele Stunden und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Selbstzahler

Auch in Fällen, in denen keine psychische Erkrankung vorliegt, können psychotherapeutische Methoden und die Unterstützung durch einen Therapeuten zur Prävention psychischer Erkrankungen oder bei der Bewältigung von Problemen hilfreich sein. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Biofeedback

Biofeedback ist leider keine Kassenleistung, daher müssen Sie die Kosten hierfür selbst tragen.

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