Psychotherapie: Ablauf, Behandlungskosten
Manchmal reichen persönliche Ressourcen nicht aus um mit Veränderungen und Belastungen klar zu, so dass sich
psychische Erkrankungen entwickeln, für die Sie dann professionelle Hilfe benötigen. Psychische Erkrankungen treten aber nicht nur als Folge von Belastungen, sondern auch “wie aus heiterem Himmel“ auf oder entwickeln sich „unbemerkt“ über einen langen Zeitraum. Oft bedarf es einer großen Überwindung sich mit seinen persönlichen Problemen an eine fremde Person zu wenden. In meiner therapeutischen Arbeit lege ich von Beginn an großen Wert auf eine
freundliche, vertrauensvolle und geschützte Atmosphäre, damit Sie sich mir öffnen und über ihre persönlichen Belastungen reden können. Zu Beginn steht die Diagnostik, in der ich abkläre, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, eine psychotherapeutische Behandlung erfolgversprechend und sinnvoll ist oder vielleicht andere Hilfestellungen in Frage kommen. Ich versuche Sie bestmöglich über die Erkrankung und Behandlungsalternativen (und Formalitäten) aufzuklären. Wenn Sie sich auf dieser Basis für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, setzen wir gemeinsam sinnvolle und realistische Ziele fest.
Ich möchte Sie unterstützen, die erarbeiteten Strategien in Ihrem Alltag zunehmend selbstständiger in bislang überfordernden Situationen einzusetzen, damit Sie langfristig Herausforderungen eigenständig meistern können und ein ausgeglicheneres und zufriedeneres Leben führen können.
Ablauf und Kostenübernahme
BKK Selektivvertrag
Bei der Behandlung gesetzlich Versicherter führen Mengenbeschränkungen zu einer Verknappung der Psychotherapieplätze. Das beschlossene GKV Beitragsstabilisierungsgesetz, welches ab 2027 Anwendung finden wird, führt zu einer weiteren Reduzierung der Therapieplätze.
Die Selektivverträge der BKKen unterliegen nicht den Mengenbeschränkungen. Daher kann ich diesen Versicherten oftschneller ein Erstgespräch und bei vorliegender Indikation und Passung auch schneller einen Therapieplatz anbieten. Ebenso entfällt bei diesen Verträgen das komplizierte Psychotherapie-Antragsverfahren und man ist flexibler bei der Kombination von Einzel- und Gruppentherapiestunden. Wenn eine Indikation zur Psychotherapie vorliegt und Sie an den Verträgen teilnehmen, werden die Kosten durch die Versicherung getragen.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre BKK-Krankenversicherung an dem Selektivvertrag für Psychotherapie über die BKK LV Süd teilnimmt. Eine aktuelle Liste teilnehmender BKKen finden Sie Hier. Wenn Ihre Krankenversicherung teilnimmt, kann ich Sie in den Selektivvertrag einschreiben und wir direkt starten.
Gesetzlich Versicherte:
Als gesetzlich Versicherte(r) brauchen Sie für einen Termin zum Vorgespräch (Sprechstunde) keine Überweisung mitzubringen, Sie benötigen nur Ihre Versichertenkarte.
Wenn nach der Diagnostik und Anamnese in den Vorgesprächen (Sprechstunde, Probatorik) eine Indikation zur Psychotherapie vorliegt, kann nach Einholen des Konsiliarberichtes ein Antrags auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Den Konsiliarbericht füllt Ihr behandelnder (Haus-) Arzt aus. Hierbei geht es darum, ob aus medizinischer Sicht nichts gegen die Durchführung einer Psychotherapie spricht, ob weitere medizinische Behandlungen notwendig sind und ob die psychischen Symptome nicht durch eine körperliche Erkrankung verursacht sind. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, wird die Kostenübernahme in der Regel von den gesetzlichen Versicherungen bewilligt werden. Die Vorgespräche (Sprechstunde und Probatorik) sind nicht antrags- und genehmigungspflichtig. Die Kosten hierfür werden in der Regel von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Privat Versicherte/Beihilfe
Das Honorar für die erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung. Diese können Sie dann bei Ihrer Versicherung/Beihilfe einreichen. Die Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie ist je nach Versicherung/Tarif sehr unterschiedlich. Daher sollten Sie
vor einem Ersttermin bei mir, bei Ihrer Versicherung (und zusätzlich, wenn Sie beihilfeberechtigt sind, bei ihrer Beihilfe) einige Informationen einholen und am besten schriftlich zusenden lassen. Idealerweise lassen Sie sich den Namen des Sachbearbeiters und Telefonnummer (Durchwahl) geben. Bitte versuchen Sie folgende Fragen abzuklären:
- Ist Psychotherapie / Verhaltenstherapie Leistungsbestandteil des Versicherungsvertrags?
- Ist dafür eine Mindestmitgliedschaft in der privaten Versicherung Voraussetzung?
- Gibt es eine Höchstgrenze an Behandlungsstunden pro Jahr (Kalenderjahr oder 12Monate)?
- In welchem Umfang wird Psychotherapie erstattet?
- Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze?
- Wie hoch ist ihr Eigenanteil?
- Müssen probatorische Sitzungen vor Therapiebeginn stattfinden, wenn ja wie viele mindestens und wie viele werden maximal erstattet?
- Ist vor Beginn der Psychotherapie ein Fragebogen oder ein gutachterlicher Bericht nötig?
- Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
Selbstzahler
Auch in Fällen, in denen keine psychische Erkrankung vorliegt, können psychotherapeutische Methoden und die Unterstützung durch einen Therapeuten zur Prävention psychischer Erkrankungen oder bei der Bewältigung von Problemen hilfreich sein. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Biofeedback
Biofeedback ist leider keine Kassenleistung, daher müssen Sie die Kosten hierfür selbst tragen.
Nur Teilnehmer des BKK LV Süd Vertrags profitieren davon, dass die Behandlungskosten für Biofeedback von der Krankenkasse übernommen werden.
Ausfallhonorar
Bei nicht fristgerecht abgesagten Terminen bemühe ich mich den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte mir dies nicht gelingen stelle ich Ihnen privat ein Ausfallhonorar in Rechnung. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen.
Hier geht es zu meinen Kontaktdaten und dem Kontaktformular.
